(1) Die vorliegenden „Nutzungsbedingungen für Bildungsanbieter“ sind anwendbar auf die rechtlichen Beziehungen zwischen der VICTORIA | Internationale Hochschule
Internationale Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur gGmbH
Bernburger Straße 24/25
D-10963 Berlin

E-Mail: learn@victoria-academy.de , vertreten durch: Geschäftsführer: Hans-Dieter Sauer und Unternehmen oder Dienstleistern, die auf der Plattform ein Bildungsanbieterkonto einrichten (fortan „Bildungsanbieter“ genannt).

(2) Ein Bildungsanbieter erstellt ein Bildungsanbieterkonto, um die Plattform, abrufbar unter www.victoria.academy.de, zur Bereitstellung von Angeboten und Bildungsanbieterinformationen und ggf. zur Eingehung oder Erfüllung von Verträgen mit Nutzern zu nutzen. Der Plattformbetreiber stellt dem Bildungsanbieter Eingabeformulare und die Nutzung eines Profils auf der Plattform zur Verfügung und übernimmt die Zahlungsabwicklung und die Bereitstellung der virtuellen Kursräume. Mit dem Abschluss der Registrierung schließt der Bildungsanbieter mit dem Plattformbetreiber einen Bildungsanbietervertrag über die entgeltliche Nutzung der Plattform und unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen für Bildungsanbieter.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungsanbieters werden vom Plattformbetreiber nicht anerkannt.

§ 1 Begriffe

(1) „Services“: Der Plattformbetreiber stellt die Plattform für Nutzer kostenlos und für Bildungsanbieter entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.

(2) Unter „Plattform“ wird die Internetseite https://victoria-academy.de des Plattformbetreibers verstanden.

(3) Der Begriff „Angebot“ bezieht sich auf die vom jeweiligen Bildungsanbieter angebotenen Kurse und Dienstleistungen, die der Nutzer über die Plattform bei dem Bildungsanbieter bestellen kann, einschließlich der Vertragsinhalte. Bei dem „Angebot“ handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot im zivilrechtlichen Sinne, sondern um eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch die „Bestellung“ des Nutzers über die Plattform (invitatio ad offerendum). Für die Angebote sind allein die Bildungsanbieter verantwortlich. Der Plattformbetreiber stellt lediglich die Nutzung der Plattform zur Verfügung.

(4) Unter „Bestellung“ wird die Übermittlung einer Willenserklärung des Nutzers an den Bildungsanbieter zur Abgabe eines verbindlichen Angebots über die Buchung eines Produkts oder einer Dienstleistung des Bildungsanbieters verstanden. Der Vertrag mit dem Bildungsanbieter kommt zustande, sobald dieser die Annahme erklärt.

(5) Unter dem Begriff „Nutzer“ wird eine natürliche, vollständig geschäftsfähige Person über 18 Jahre oder eine juristische Person verstanden, die über die Plattform eine Bestellung bei einem Bildungsanbieter abgibt.

(6) „Bildungsanbieter“ sind z.B. Unternehmen, Bildungsträger, Einzelunternehmer, Kaufmänner, Selbstständige oder sonstige Dienstleister, die die Plattform zur Bereitstellung von Angeboten und Bildungsanbieterinformationen, zur Eingehung und Erfüllung von Verträgen mit Nutzern und zur Durchführung der Bezahlung nutzen.

(7) „Bildungsanbieterinformationen“ sind Informationen zum Unternehmen, Firmenstammdaten, Beruf, Kontaktdaten, Informationen über Kurse und Dienstleistungen, Fotografien, Grafiken, Videos, Preisangaben, Marken und Unternehmenskennzeichen, Öffnungszeiten von Ladengeschäften, Mindestbestellwerte und sonstige Informationen über den Bildungsanbieter.

(8) Unter „Verträgen“ werden diejenigen Verträge einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bildungsanbieter verstanden, die zwischen dem Nutzer und dem Bildungsanbieter geschlossen werden.

(9) Der „Nutzervertrag“ ist der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber über die kostenlose Nutzung der Plattform.

(10) Der „Bildungsanbietervertrag“ ist der Vertrag zwischen dem Bildungsanbieter und dem Plattformbetreiber über die entgeltliche Nutzung der Plattform.

§ 2 Anwendbarkeit und Vertragsgegenstand

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bildungsanbieter sind nur auf den Service des Plattformbetreibers anwendbar.

(2) Mit dem Abschluss des Bildungsanbietervertrags bevollmächtigt der Bildungsanbieter den Plattformbetreiber, alle diesem übermittelten Angebote und Bildungsanbieterinformationen für registrierte Nutzer abrufbar zu halten und die Zahlungsabwicklung durchzuführen.

(3) Der Bildungsanbieter sichert dem Plattformbetreiber zu, dass der Bildungsanbieter allein für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote und Bildungsanbieterinformationen verantwortlich ist.

(4) Durch die Vornahme einer Bestellung schließt der Nutzer einen Vertrag mit dem Bildungsanbieter über die Lieferung, Abholung oder Inanspruchnahme des vom Bildungsanbieter bestellten Angebots.

(5) Nur der Nutzer und der Bildungsanbieter sind Parteien eines Vertrags. Der Plattformbetreiber wird nicht Vertragspartei des zwischen dem Nutzer und dem Bildungsanbieter geschlossenen Vertrags.

§ 3 Bildungsanbieterinformationen

(1) Der Plattformbetreiber stellt dem Bildungsanbieter Formulare bereit, um Bildungsanbieterinformationen, z.B. Angaben über die Unternehmensgeschichte und das Angebot von Waren oder Dienstleistungen, Produktpaletten, Öffnungszeiten oder Kontaktdaten zu erheben. Allein der Bildungsanbieter ist für Eingabe und Übermittlung der Händlerinformationen verantwortlich. Der Bildungsanbieter sichert dem Plattformbetreiber zu, stets zu überprüfen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind.

(2) Der Bildungsanbieter ist verpflichtet, dem Plattformbetreiber die Vertragskonditionen oder, soweit vorhanden, Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Datenschutz- und Verbraucherschutzhinweise (Widerrufsrecht, ggf. Verzichtserklärung) für den mit dem Nutzer zu schließenden Vertrag als Hyperlinks zur Verfügung zu stellen.

(3) Ferner sichert der Bildungsanbieter dem Plattformbetreiber zu, dass alle Medieninhalte, die er auf der Plattform speichert, für die Bereitstellung oder Durchführung der Kursveranstaltungen nutzt oder durch sog. iFrames oder Hyperlinks mit der Plattform verbindet, frei von Rechten Dritter sind. Soweit urheberrechtlich geschützte Werke, Marken oder Unternehmenskennzeichen auf die Plattform hochgeladen werden, räumt der Bildungsanbieter dem Plattformbetreiber das einfache, zeitlich auf die Dauer des Vertrags und sachlich auf die Nutzung im Rahmen der Plattform begrenzte Recht ein, diese Werke, Marken oder Unternehmenskennzeichen auf der Plattform zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

(4) Soweit auf Fotos oder Videos des Bildungsanbieters Abbildungen von Personen enthalten sind, sichert der Bildungsanbieter dem Plattformbetreiber zu, dass sämtliche Personen mit der Verbreitung und öffentlichen Zurschaustellung ihrer Portraitaufnahmen auf der Plattform einverstanden sind. Auf Verlangen des Plattformbetreibers weist der Bildungsanbieter schriftlich nach, dass er das Einverständnis dieser Personen eingeholt hat. Für den Fall, dass eine Person nicht oder nicht mehr einverstanden ist, teilt er dies dem Plattformbetreiber unverzüglich mit. Der Plattformbetreiber wird diese Abbildung beseitigen.

§ 4 Angebot

(1) Das auf der Plattform veröffentlichte Angebot wird im Namen des Bildungsanbieters, ausgehend von den bereitgestellten Bildungsanbieterinformationen, veröffentlicht.

(2) Der Plattformbetreiber ist nicht verantwortlich für die Erreichbarkeit oder Attraktivität des Bildungsanbieterprofils innerhalb der Plattform oder für die Eingehung und Erfüllung des Vertrags zwischen dem Bildungsanbieter und dem Nutzer.

§ 5 Datenschutz

(1) Der Plattformbetreiber verarbeitet personenbezogene Daten über Nutzer und Mitarbeiter von Bildungsanbietern. Die Datenschutzerklärung für Bildungsanbieter gilt für Mitarbeiter von Bildungsanbietern entsprechend. Mehr Informationen zum Datenschutz auf der Plattform sind auf der Plattform abrufbar.

§ 6 Haftung

(1) Der Plattformbetreiber haftet nicht für das Angebot, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bildungsanbieterinformationen, die Durchführung des Vertrags und oder die Erreichbarkeit der Plattform. Ansonsten haftet der Plattformbetreiber folgendermaßen:

(2) Der Plattformbetreiber haftet jeweils gemäß den gesetzlichen Vorschriften in folgenden Fällen auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz (fortan „Schadensersatz“ genannt): Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung, in Fällen grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie durch den Plattformbetreiber sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.

(3) Der Plattformbetreiber haftet außerdem bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten auf Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Unter Kardinalpflichten sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf, zu verstehen. Soweit die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig erfolgt ist und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultierte, sind Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(4) Im Übrigen sind Ansprüche des Händlers auf Schadensersatz gegen den Plattformbetreiber ausgeschlossen. Dies gilt gleich aus welchem Rechtsgrund. Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Plattformbetreibers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bildungsanbieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(5) Ein Ausschluss oder eine Beschränkung von Ansprüchen des Bildungsanbieters auf Verzugszinsen, auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB oder auf Ersatz des Schadens, der in den Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist, ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) Ansprüche des Unternehmens auf Schadensersatz verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab gesetzlichem Fristbeginn.


§ 7 Sicherheit

Der Bildungsanbieter ist verpflichtet, sein Bildungsanbieterkonto durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Er wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Passwörter müssen vertraulich behandelt und sicher aufbewahrt werden. Zugangsdaten dürfen nicht Dritten überlassen werden. Als Dritte gelten nicht die Anbieter von Passwortmanager-Software.


§ 8 Vergütung

(1) Der Plattformanbieter und der Bildungsanbieter treffen eine gesonderte Vereinbarung, wie die Leistungen des Plattformanbieters zu vergüten sind.

(2) Der Bildungsanbieter erhält monatlich eine Rechnung per E-Mail.

§ 9 Dauer und Kündigung

(1) Der Vertrag über das Bildungsanbieterkonto unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen für Bildungsanbieter wird für unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Bildungsanbietervertrag kann jederzeit mit Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(3) Die Erstattung der Miete für einen angefangenen Monat (30 Tage) ist ausgeschlossen.

(4) Die Kündigung kann innerhalb der Plattform oder per E-Mail  learn@victoria-academy.de an den Plattformbetreiber durchgeführt werden.

(5) Mit der Beendigung des Bildungsanbietervertrags wird das Bildungsanbieterkonto vom Plattformbetreiber unwiderruflich gelöscht.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder Teile hiervon) unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Plattformbetreiber über die Serviceleistungen.

(3) Der Gerichtsstand ist Berlin

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner